Blitzjobs AGB

Blitzjobs ist ein soziales Format, das jungen Menschen die Möglichkeit gibt, im Rahmen kleinerer Arbeitseinsätze („Blitzjobs“) Erfahrungen in der Arbeitswelt zu sammeln. 

§ 1.  Blitzjobs

  1. Blitzjobs sind Dienstleistungen, die Caiju e.V. unter Einsatz beruflich unerfahrener, aber motivierter junger Menschen („Blitzjobbees“) für Unternehmen und Verbraucher:innen („Einsatzstellen“) erbringt, die zur fairen beruflichen Qualifizierung lernbereiter junger Menschen beitragen möchten. Blitzjobs beinhalten keine werkvertraglichen Leistungen.
  2. Als Blitzjobs sind alle Tätigkeiten geeignet, die ohne berufliche Erfahrung und unter Wahrung der Vorschriften des Jugendschutzes (insbesondere des Gesetzes zum Schutz der arbeitenden Jugend) durchgeführt werden können. Caiju e.V. sorgt dafür, dass die eingesetzten jungen Menschen unter dem Gesichtspunkt des Jugendschutzes zur Auftragsbeschreibung passen. Die BlitzjobStelle ist dafür verantwortlich, dass die Durchführung des Blitzjobs tatsächlich der Auftragsbeschreibung entspricht.
  3. Die BlitzjobStelle hat keinen Anspruch auf den Einsatz bestimmter Blitzjobbees. Sie ist nicht berechtigt, die Identität der eingesetzten jungen Menschen zu erfahren. Die jungen Menschen handeln als Blitzjobbees unter einem Alias und werden durch Caiju e.V. ausgewiesen. Zwingende gesetzliche Auskunftspflichten bleiben unberührt.

§ 2.  Vertragsschluss

  1. Der Vertrag über die Durchführung eines Blitzjobs kommt durch Annahme des Auftrags durch Caiju e.V. in Textform (E-Mail, Telefax …), mündlich bzw. mit der Durchführung des Auftrags zustande.
  2. Die Annahme gilt jeweils unter dem Vorbehalt, dass Caiju e.V. ihm bekannte und für den Blitzjob geeignete junge Menschen für den Einsatz motivieren kann. Dies ist nicht der Fall, wenn Caiju e. V. zehn junge Menschen erfolglos für einen Blitzjob angefragt hat. In diesem Fall wird Caiju e.V. unverzüglich die BlitzjobStelle über die Unmöglichkeit der Durchführung des Blitzjobs informieren und ihm etwaige Gegenleistungen anbieten. 
  3. Diese AGB gelten auch für alle weiteren Verträge über die Durchführung von Blitzjobs, soweit sie nicht unter Einbeziehung anderer, ausdrücklich so bezeichneter AGB von Caiju e.V. zustande kommen. AGB der BlitzjobStelle, die als Unternehmen handelt, die von den seitens Caiju e.V. einbezogenen AGB abweichen, gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Caiju e.V.
  4. Durch Blitzjobs wird kein Vertragsverhältnis zwischen der BlitzjobStelle und einem jungen Menschen begründet. Insbesondere Änderungen des Arbeitsortes, der Arbeitsdauer und der Art der Tätigkeit können nur zwischen Caiju e.V. und der BlitzjobStelle vereinbart werden.

§ 3.  Hauptpflichten

  1. Die BlitzjobStelle verpflichtet sich, die Blitzjobbees zur Durchführung ihres Auftrags ausreichend anzuleiten, ihnen alle erforderlichen Arbeitsmittel, insbesondere Schutzausrüstung, kostenfrei zur Verfügung zu stellen sowie sie in ihrem Bemühen zu unterstützen und zu motivieren. Sie hat außerdem das vereinbarte Entgelt innerhalb von zehn Tagen nach Zugang der Rechnung an Caiju e.V. zu überweisen.
  2. Das Entgelt besteht zum einen aus dem Honorar, das Caiju e.V. den Blitzjobbees für die Übernahme des Blitzjobs ohne Abzüge auszahlt. Zum anderen wird ein Coaching-Beitrag sowie eine Nebenkostenpauschale für Versicherungsbeiträge und andere Aufwendungen von Caiju e.V. in Höhe von 15 % bei Unternehmen oder in Höhe von 10 % bei Verbraucher:innen berechnet. Auf alle Beträge entfällt zusätzlich Umsatzsteuer in Höhe von 7 %.
  3. Caiju e. V. verpflichtet sich, den Blitzjob auftragsgemäß zu erbringen. Er wird bei der Auswahl eines jungen Menschen darauf achten, dass ihm nichts bekannt ist, das in schwerwiegender Weise gegen die vereinbarungsgemäße Durchführung eines Blitzjobs durch den jungen Menschen spricht. Er setzt zur Koordinierung der Blitzjobs und als Vertrauenspersonen für die Beteiligten „Coaches“ ein. Beschwerden über die Durchführung eines Blitzjobs sind nur an diese zu richten.

§ 4.  Nebenpflichten und Arbeitsschutz

  1. Die BlitzjobStelle verpflichtet sich, nach Durchführung eines Blitzjobs am standardisierten Qualitätsmanagement mitzuwirken. Dazu sind in den Blitzjobs Spielregeln vorgegebene Fragen (QM-BlitzjobAuswertungsformular) zu beantworten. Die Beantwortung erfolgt telefonisch oder in besonderen Fällen in Absprache mit dem Coach per E-Mail und dient vor allem der weiteren Förderung der beteiligten jungen Menschen.
  2. Die BlitzjobStelle verpflichtet sich, die jungen Menschen vor Arbeitsaufnahme im Sinne von § 12 ArbSchG über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Sie verpflichtet sich, beim Einsatz der jungen Menschen sämtliche Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsvorschriften einzuhalten und Caiju e.V. Einsatzunfälle der jungen Menschen unverzüglich ordnungsgemäß anzuzeigen.
  3. Caiju e.V. ist jederzeit während der Durchführung eines Blitzjobs unangemeldet der Zugang zum Einsatzort der jungen Menschen zu gestatten.

§ 5.  Haftung

  1. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), soweit Caiju e.V. die Verletzung zu vertreten hat, sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Caiju e.V. beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.
  2. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Caiju e. V. nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde. Diese Einschränkung gilt nicht, soweit es sich um einen Schaden des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.
  3. Unternehmen haben offensichtliche Vertragsverletzungen unverzüglich nach der Durchführung eines Blitzjobs schriftlich gegenüber Caiju e.V. anzuzeigen. Verbraucher:innen haben in diesem Fall die Anzeige innerhalb von zwei Wochen nach Durchführung eines Blitzjobs abzusenden.
  4. Die in den drei vorgenannten Absätzen genannten Regelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter:innen sowie Erfüllungsgehilf:innen von Caiju e. V., insbesondere der jungen Menschen, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

§ 6.  Schlussbestimmungen

  1. Blitzjobbees handeln weder als Vertreter:innen noch als Bot:innen von Caiju e. V.
  2. Sollte eine Bestimmung oder ein Teil einer Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit dieses Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Verkehr mit Einsatzstellen eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss dieses Vertrages den Punkt bedacht hätten; dasselbe gilt für Lücken des Vertrages.